Wir suchen für den Forderungseinzug bei zahlungsunwilligen Kunden einen Anwalt, welcher einmal jährlich alle Fälle (derzeit 1 - 10 pro Jahr) abwickelt. Es handelt sich um Kleinbeträge ab 44 Euro. Es sind keine ausgeklagten Forderungen, mit denen sich schon Gott und die Welt beschäftigt haben, sondern einfach nur Kunden, die zwar das Geld haben, sich aber aus den unterschielichsten Gründen vor einer vertragsgemäßen Zahlung drücken wollen. Wir haben bisher keine Mahnungsverfolgenung bis in die letzte Konsequenz betrieben und wollen das nun ändern. Sie erhalten alle Verträge sowie eine erste durch uns erstellte Mahnungsübersicht (Mahnung persönlich, per SMS oder Brief mit allen von uns bereits berechneten und aufaddierten Kosten. Ihre Aufgabe ist es, dem Kunden die Übernahme des Mandats anzuzeigen, eine letzte Frist zu setzen und das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben. Notwendige Gerichtsgebühren tragen wir per Vorkasse. Ihre Auslagen berechnen Sie ausschließlich unserem Kunden. Sollte ein Kunde wirlich einmal nicht zahlen könnenn und dies auch per eidesstattlicher Versicherung nachgewiesen haben, So tragen wir für diesen Fall keine Anwaltsgebühren oder Kosten. Der Steigerungsbetrag versteht sich als einmalige Bruttosumme für eine erste Absprache und Übernahe der ersten Fälle. Für uns fallen außer Gerichtsgebühren keine Kosten an. Gerichtskosten werden von uns vorverauslagt und sind dem jeweiligen Schuldner zu berechnen ebenso wie Zinsen und Säumniszuschläge.
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